- Allgemeine Betriebserlaubnis mit Sondergenehmigung durch das Kraftfahrt-Bundesamt: in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen*
- Ab 15 Jahren
- 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Einzigartiger Schritttempo-Modus (maximal 6 km/h)
- Maximales Gesamtgewicht inkl. Fahrer und Zuladung: 110 kg
- CE-konform
- „Made in Germany“
- Leicht und kompakt zum Überallhin-Mitnehmen, auch im Kofferraum
- Perfekt für Pendler, Stadtbewohner, Wohnmobilisten, Caravanisten Alle, die Kurzstrecken schnell, sicher und komfortabel zurücklegen wollen
- Auf Straßen erlaubt*
- Auf Radwegen erlaubt*
- 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Motor mit 250 W Nenndauer- und 500 W Peakleistun
- bis zu 25 km Reichweite**
* mit Versicherungsmarke zum Aufkleben (ab 35,70 € pro Saison) und Mofa-Prüfbescheinigung
** abhängig von Fahrergewicht und Fahrbedingungen
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Straßenzulassung
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Der Gesetzgebung geschuldet sind die Versicherungspflicht und das Anbringen eines kleinen selbstklebenden Versicherungskennzeichens am Kennzeichenhalter.
Helm und Führerschein sind nicht per Gesetz vorgeschrieben, wir empfehlen es. Auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen sind E-Scooter erlaubt. Auf die Fahrbahn ausgewichen werden darf nur wenn diese fehlen. Verboten sind E-Roller auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Für weitere Informationen zu Elektrorollern mit Straßenzulassung, lesen Sie bitte hier: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/